Freies Gastgewerbe in Österreich
Sie suchen nach einem kleinen Familienbetrieb, der auch heimische Speisen und Getränke verkauft? Dann sind sie bei den unzähligen freien Gastgewerben in Österreich am richtigen Platz. Als solches ist im Grunde ein Gewerbe zu bezeichnen, welches ohne Befähigungsnachweis arbeiten kann. Somit ist ein freies Gastgewerbe lediglich an einen bestimmten Standort gebunden und bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzumelden. Dieses unterliegt den Regeln für Gastgewerbe ohne Befähigungsnachweis.
Was ist erlaubt und was nicht?
1. Der Ausschank und der Verkauf von handelsüblich abgefüllten Getränken ist erlaubt
2. Im freien Gastgewerbe ist es erlaubt, Speisen und nichtalkoholische Getränke sowie Bier auszuschenken, wenn hierbei nicht mehr als acht Plätze im Lokal bereitgestellt werden.
3. Die Beherbergung von Gästen ist erlaubt in einem Betrieb, der in einer für den öffentlichen Verkehr nicht oder nur schlecht erschlossenen Gegend liegt und auf die Bedürfnisse von beispielsweise Bergwanderern abgestellt ist (z.B. Schutzhütten).
4. Außerdem ist die Unterbringung von Gästen auf nicht mehr als zehn Fremdenbetten begrenzt.
5. Beispielsweise ist es auch möglich, mittels Automaten unverschlossene Gefäße mit nichtalkoholische Getränken auszuschenken.
Solche freie Gastgewerbe gehören bereits seit jeher zur österreichischen Gewerbelandschaft dazu und haben eine lange Tradition.